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Unsere AGB

Wir liefern ausschliesslich zu den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§1 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1) Sämtliche Verträge mit unseren Kunden über Lieferungen und Leistungen unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
3) Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Vertragsänderungen oder –ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4) Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
5) Ware im Sinne dieser AGB sind alle vertragsgemäß dem Kunden überlassenen Gegenstände einschließlich Software, auch wenn sie nicht körperlich, z.B. durch elektronische Übertragung zur Verfügung gestellt wurde.

§2 Angebot, Angebotsunterlagen, Annahmen
1) Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Angebote des Kunden gelten als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Leistung ausgeführt haben.
2) An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
3) Der Kunde ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir als solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrundegelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Kunde davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.

§3 Beschaffenheit der Waren oder Leistungen
1) Unsere Waren sind für die Nutzung durch den Kunden bestimmt. Beabsichtigt der Kunde, die erworbene Ware an einen Verbraucher oder einen Unternehmer zu liefern, der seinerseits Verbraucher mit derartigen Waren beliefert, hat er uns darauf hinzuweisen.
2) Die in unseren Äußerungen sowie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind.
3) Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
4) Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht schriftlich übernommen haben.
5) Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Kunden erstellt oder verändert so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Kunden verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind.

§3a Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software und Urheberrecht
1) Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
2) Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor der Installation erfüllt sind.
3) Soweit Hardware von uns geliefert wird, hat der Kunde eine geeignete Hard- und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, als eigene oder von Dritten erworbene Hard- oder Software anzubinden ist.
4) Die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen ist alleinig Sache des Kunden und wird von uns weder geschuldet noch geprüft.
5) Während Installationsarbeiten wird der Kunde die Anwesenheit kundiger Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation für die Sicherung aller seiner Daten sorgen.
6) Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an den für ihn zu vervielfältigenden Vorlagen oder Datenträgern zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigung entstehen könnten, die Haftung. Wir lehnen jede Überprüfung evtl. bestehender Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte Dritter ab.

§4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Teilleistung
1) Alle Preise gelten in Euro ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer.
2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungsziel nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
3) Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
5) Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

§5 Lieferung, Gefahrübergang
1) Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart.
2) Unabhängig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person oder Firma auf den Kunden über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen.
3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung auf Kosten des Kunden durch eine Transportversicherung abdecken.

§6 Leistungshindernisse, Annahmeverzug, Anspruchsgefährdung
1) Da wir Hardware und Standardsoftware bei Lieferanten beziehen steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2) Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs oder Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten des Kunden. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3) Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
4) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5) Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
6) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist der Kunde auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Kunden zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware besteht.
7) Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet.
Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4) Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist der Kunde zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.

§8 Haftungsbegrenzung: Schadensersatzansprüche
1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen oder wenn die Leistung von uns nicht oder mangelhaft erbracht wird, wegen Verzugs sowie außervertraglicher Haftung stehen dem Kunden nur zu für:
1.1. Schäden aus der Verletzung von Leib und Leben, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beru-hen,
1.2. sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder sonstige Schäden, die auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen, sofern die vertragswesentlichen Pflichten mindestens fahrlässig von uns verletzt oder durch mindestens fahrlässiges Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurden,
2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach
2.1. Soweit unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit und unsere Haftung für grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht nach Ziff. 1 ausgeschlossen ist, haften wir nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses.
2.2. Für Datenverlust haften wir nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Datensicherung.
3. Produkthaftungsgesetz, Unvermögen, Unmöglichkeit. Die vorstehenden Ziffern 1. und 2. gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG (Ersatzpflicht des Herstellers) sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
4. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§9 Ansprüche des Kunden bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)
1) Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, einen Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz bleibt unberührt. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache; das Recht des Kunden, Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu verlangen bleibt hiervon unberührt.
2) Im Falle von Eingriffen des Kunden in die Ware, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Kunde uns nicht beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.
3) Alle übrigen Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
4) Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben

§10 Mitwirkung des Kunden bei Mängeln
1) Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Kunde die zur Fehlerbeseitigung nötigen Informationen auf Anfrage mitzuteilen und uns gegebenenfalls bei Nachbesserung per Datenfernübertragung einen geschulten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherfül-lung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Kunden einzustellen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, an Hard- oder Software festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.
3) Nimmt uns der Kunde auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
4) Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu vertretenden Fehler stellen wir auf unsere Kosten die Daten in dem vor dem Ausfall vom Kunden zuletzt durchgeführten Stand der Datensicherung wieder her. Die entsprechenden Daten stellt der Kunde in maschinenlesbarer Form zur Verfügung.
5) Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung der von uns gelieferten Waren in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren

§11 Rückgaberecht
1. Dem Kunden steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur, wenn wir ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall.
2. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt.
3. Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete oder sonstige vom Serienstandard abweichende Ware.
4. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns, bei
4.1. Software: original verpackt und ungeöffnet, einschließlich Datenträger und Dokumentation;
4.2. Hardware: die gelieferten Geräte einschließlich Zubehör, Dokumentationen und vollständiger Originalverpackung in unverändertem und unbeschädigtem Neuzustand.
5. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dieser wirdin seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

§12 Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
1) Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
2) Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem deutschen Recht.
3) Die Vertragssprache ist deutsch.
4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Kunden an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
5) Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.